Unsere Leistungen im Ãœberblick


  • Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit dem Steuerberater des Insolvenzschuldners.
  • Eigene Erstellung / Ãœberwachung der korrekten Erstellung von Lohnabrechnungen für den Weiterbeschäftigungszeitraum.
    • Eigene Erstellung/ Ãœberwachung der korrekten Erstellung von
    • Sozialversicherungsmeldungen für den Weiterbeschäftigungszeitraum (10/30/70/71/72-er Meldungen)
    • Beitragsnachweisungen an die Krankenkassen für den Weiterbeschäftigungszeitraum
    • Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft für den Weiterbeschäftigungszeitraum
    • Anzeige Schwerbehinderten für den Weiterbeschäftigungszeitraum
    • Arbeitsbescheinigungen
    • Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerkarten
  • Telefonate und sämtlicher Schriftverkehr mit Krankenkassen, Finanzamt, etc. betreffend Personalabwicklung nach Insolvenzeröffnung.